Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)
Verschreibungsfähige Gesundheits-App.
Ausführliche Erklärung
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind vom BfArM geprüfte Medizinprodukte in Form von Apps oder Webanwendungen, die ärztlich verordnet und von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden können. Deutschland war 2020 mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) weltweit das erste Land, das einen regulären Erstattungsweg für digitale Therapien geschaffen hat. DiGA unterstützen Patienten bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten und müssen einen positiven Versorgungseffekt nachweisen – entweder einen medizinischen Nutzen oder eine strukturelle Verbesserung der Versorgung. Das BfArM führt das DiGA-Verzeichnis, in dem alle zugelassenen Anwendungen gelistet sind. Zur Aufnahme müssen Hersteller Studiennachweise vorlegen und Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit und Nutzerfreundlichkeit erfüllen. Beispiele für zugelassene DiGA sind Kalmeda (Tinnitus-Therapie), Vivira (Rückenschmerzen), Somnio (Schlafstörungen) und Zanadio (Adipositas). Ärzte können DiGA auf Kassenrezept verordnen, Patienten können sie auch direkt bei ihrer Krankenkasse beantragen. Die Preise werden zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband verhandelt. Für die Telemedizin sind DiGA eine natürliche Ergänzung: Der Arzt verordnet die App im Rahmen der Fernbehandlung, der Patient nutzt sie eigenständig und kann den Therapiefortschritt beim nächsten telemedizinischen Termin besprechen.
Relevanz für Patienten
Im Bereich der digitalen Gesundheit ist Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ein wichtiger Begriff, der die Zukunft der medizinischen Versorgung mitprägt.
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Quellen
- Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
- DiGA-Verzeichnis des BfArM
Verwandte Begriffe
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