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    Informationen für HR & Arbeitgeber

    Online-Krankschreibung:
    Was Arbeitgeber wissen müssen

    Rechtliche Grundlagen zur Telemedizin und elektronischen AU (eAU) für HR-Abteilungen und Personalverantwortliche.

    100% Rechtsgültig

    Gemäß § 7 Abs. 4 AU-RL

    eAU-Übermittlung

    Elektronisch an Krankenkasse

    DSGVO-konform

    Ärztliche Schweigepflicht

    Rechtliche Grundlagen

    § 7 Abs. 4 AU-Richtlinie

    Fernbehandlung rechtlich anerkannt

    Die Ausstellung einer AU ist auch ohne persönliche Untersuchung zulässig, wenn die Diagnose per Videosprechstunde gestellt werden kann.

    § 5 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz)

    Anspruch auf Lohnfortzahlung

    Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Online-AU erfüllt die gesetzlichen Nachweispflichten.

    Elektronische AU (eAU) seit 2023

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung

    Seit 2023 erfolgt die Übermittlung der AU elektronisch an die Krankenkasse. Arbeitgeber rufen die eAU dort ab.

    Infoblatt für HR-Abteilungen

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    Häufige Fragen von Arbeitgebern

    Weitere Fragen?

    Unser Support-Team steht Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung.