Blasenentzündung Diagnose
Wie wird eine Blasenentzündung diagnostiziert? Erfahren Sie mehr über Symptome, Urinuntersuchung, Urinkultur und wann Sie zum Arzt sollten.
Stand:
Eine Blasenentzündung (Zystitis) ist eine der häufigsten bakteriellen Infektionen, besonders bei Frauen. Die richtige Diagnose ist wichtig für eine gezielte Behandlung.
Typische Symptome
Die Diagnose einer unkomplizierten Blasenentzündung basiert primär auf den typischen Symptomen:
Dysurie: Schmerzen und Brennen beim Wasserlassen
Pollakisurie: Häufiger Harndrang mit kleinen Urinmengen
Imperativer Harndrang: Plötzlicher, starker Harndrang
Suprapubischer Schmerz: Druckgefühl im Unterbauch
Trüber oder übelriechender Urin
Ggf. Blut im Urin (Hämaturie)
Urinuntersuchung (Urinstix)
Der Schnelltest mit einem Urin-Teststreifen ist die einfachste Diagnosemethode:
Leukozyten-Esterase: Positiv bei Entzündung (hohe Sensitivität)
Nitrit: Positiv bei Bakterien, die Nitrat zu Nitrit umwandeln (hohe Spezifität, aber nur ~50% Sensitivität)
Ein positiver Befund für Leukozyten UND Nitrit hat eine Sensitivität von über 90%
Urinkultur
Eine Urinkultur ist bei unkomplizierten Blasenentzündungen nicht routinemäßig erforderlich. Sie wird empfohlen bei:
Rezidivierenden Infektionen (≥3 pro Jahr)
Therapieversagen nach Erstbehandlung
Komplizierten Harnwegsinfektionen
Schwangerschaft
Männern (Harnwegsinfekte bei Männern gelten immer als kompliziert)
Telemedizinische Diagnose
Bei unkomplizierten Blasenentzündungen bei Frauen mit typischen Symptomen ist eine telemedizinische Diagnose möglich. Die S3-Leitlinie erlaubt bei klassischer Symptomatik die empirische Antibiotikatherapie ohne Urinkultur. Dies ermöglicht eine schnelle Online-Behandlung mit Antibiotika-Verschreibung.
Wann zum Arzt?
Sofort ärztliche Hilfe suchen bei: Fieber, Flankenschmerzen (Hinweis auf Nierenbeckenentzündung), Blut im Urin, Symptomen in der Schwangerschaft oder bei Männern.
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Behandlung startenPflichthinweis: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Ein Therapieerfolg kann nicht garantiert werden. Gemäß § 53 ÄrzteG.
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