Krankschreibung: Fristenrechner
Ab wann braucht der Arbeitgeber ein Attest? Wie weit kann rückwirkend krankgeschrieben werden? Und ab wann zahlt die Krankenkasse?
Ihre Angaben
Attest für den Arbeitgebernoch nicht fällig
Vorzulegen ab: Do., 13.08.2026
Gesetzliche Regel nach § 5 EntgFG: ab dem vierten Kalendertag. Wochenenden und Feiertage zählen mit — das wird häufig übersehen.
Unabhängig davon: Die Krankmeldung selbst muss unverzüglich erfolgen, also am ersten Tag — auch wenn das Attest erst später fällig wird.
Rückwirkende Krankschreibung
Ihr erster Krankheitstag liegt im Rahmen der zulässigen drei Tage. Eine rückwirkende Bescheinigung ist damit grundsätzlich möglich.
Regel: höchstens drei Tage zurück, in Ihrem Fall also frühestens ab Fr., 07.08.2026. Es ist eine Ausnahme und eine Kann-Regelung — ob rückwirkend bescheinigt wird, entscheidet allein die Ärztin nach dem Befund.
Lohnfortzahlung und Krankengeld
Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bis: So., 20.09.2026
Krankengeld der Krankenkasse ab: Mo., 21.09.2026
Sechs Wochen entsprechen 42 Kalendertagen ab dem ersten Krankheitstag, bei derselben Erkrankung. Danach zahlt die Krankenkasse — dafür muss die Arbeitsunfähigkeit lückenlos bescheinigt sein. Eine Lücke von nur einem Tag kann den Anspruch kosten.
Gerechnet ab dem ersten Krankheitstag: Tag 1.
Hinweis: Die angezeigten Werte dienen der Orientierung und ersetzen keine ärztliche Beratung. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine medizinische Fachperson.
Krankschreibung online anfragen
Ob eine Krankschreibung ohne Praxisbesuch für Ihren Fall in Frage kommt, hängt von Beschwerden, Dauer und Vorgeschichte ab. Der Eignungs-Check klärt das in vier Schritten.
Häufige Fragen zu Krankschreibungs-Fristen
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Quellen & wissenschaftliche Grundlagen
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), §§ 3 und 5— Nachweispflicht ab dem vierten Tag, sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
- G-BA — Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie— Rückwirkende Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, höchstens drei Tage.
- SGB V, §§ 44 ff.— Anspruch auf Krankengeld im Anschluss an die Entgeltfortzahlung.
Die hier eingesetzten Berechnungen folgen den genannten Leitlinien. Sie ersetzen keine ärztliche Beratung.